BMV-Förderung für Ladeinfrastruktur bei schweren Nutzfahrzeugen

Bis zu 500 € pro kW Zuschuss für Ladepunkte, Netzanschluss, Batteriespeicher und Lastmanagement an Ihrem Depot.

Bis zu 5 Mio. € Fördersumme

Je nach Förderaufruf werden Ladeinfrastruktur-Projekte mit bis zu 500 € pro kW und bis zu 5 Mio. € Zuwendung pro Antrag unterstützt.

Von der Beratung bis zur Antragstellung

Wir unterstützen Sie bei der technischen Planung Ihrer Ladeinfrastruktur – die ideale Grundlage für Ihren Förderantrag.

Immer aktuell informiert

Wir behalten die Förderaufrufe des BMV im Blick und informieren Sie, sobald ein neuer Aufruf startet.

Die BMV-Förderrichtlinie im Überblick

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert im Rahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge (e-Lkw) mit insgesamt 1 Milliarde Euro über vier Jahre. Gefördert werden sowohl nicht-öffentliche Ladepunkte auf eigenen Betriebshöfen und in Depots als auch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, etwa an Logistikzentren, Umschlagpunkten oder Rastanlagen. Neben den Ladepunkten selbst sind auch der notwendige Netzanschluss, Batteriespeicher sowie Lade- und Lastmanagementsysteme förderfähig.

getpower mobile DC-Ladestation fuer Nutzfahrzeuge
Förderaufruf Zielgruppe Ladeleistung/Ladepunkt Förderintensität Max. Förderung Status
 Aufruf A – Nicht-öffentliche LIS für KMU Kleine und mittlere Unternehmen mind. 50 kW (DC)

 500 €/kW (netto)

 bis 300.000 € (De-minimis) bzw. bis 1 Mio. € (AGVO) geschlossen
Aufruf B – Nicht-öffentliche LIS für alle Unternehmen Alle Unternehmen / Kommunen u. a. mind. 50 kW (DC)

bis 500 €/kW (netto)

bis 5 Mio. € (wettbewerbliches Verfahren) Antragsfrist: 07.07.2026
Aufruf C – Öffentlich zugängliche LIS Betreiber öffentlicher Ladepunkte mind. 100 kW (DC)

bis 500 €/kW (netto)

bis 5 Mio. € (wettbewerbliches Verfahren) Antragsfrist: 07.07.2026
Search Search

Gut zu wissen

Über die aktuellen Förderaufrufe hinaus plant das BMV während der vierjährigen Laufzeit der Richtlinie weitere, an die Marktsituation angepasste Förderaufrufe. Wir informieren Sie gerne, sobald neue Termine feststehen – nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

Was wird gefördert?

•      Ladeinfrastruktur (Ladepunkte ab 50 kW bzw. 100 kW)
•      Erforderlicher Netzanschluss
•      Batteriespeicher
•      Lade- und Lastmanagementsysteme (Details dazu auf unserer Lastmanagement-Seite → interner Link zu Landingpage 2)

So unterstützt Sie getpower eMobility

Die meisten Logistikunternehmen stehen bei der Umstellung auf Elektro-LKW vor neuen Herausforderungen: Eine eigene Ladeinfrastruktur im Depot ist oft unumgänglich. Wir verstehen, dass diese Technologie für viele neu ist, und bieten Ihnen umfassende Unterstützung – von der Beratung bis zur schlüsselfertigen Installation. Sie müssen sich keine Gedanken machen, denn wir übernehmen die Projektbetreuung von Anfang bis Ende.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Interessiert? Füllen Sie unser Anfrageformular aus, und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Egal, ob es um fest installierte Systeme oder mobile Ladegeräte geht – wir bieten Ihnen die passende Lösung für Ihre Flotte.










    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Auto.

    Folge einem manuell hinzugefügten LinkFolge einem manuell hinzugefügten LinkFolge einem manuell hinzugefügten LinkFolge einem manuell hinzugefügten LinkFolge einem manuell hinzugefügten Link

    Alle Angaben ohne Gewähr auf Korrektheit und Vollständigkeit. Aktuelle Informationen und Fristen finden Sie beim Projektträger Jülich (PtJ): www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/lis-e-lkw

    Fragen und Antworten zur BMV-Förderung schwerer Nutzfahrzeuge

    Antragsberechtigt sind je nach Förderaufruf unterschiedliche Gruppen: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie größere Unternehmen, die Ladeinfrastruktur auf eigenen Betriebshöfen oder in Depots errichten möchten, ebenso wie Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte, etwa an Logistikzentren, Umschlagpunkten oder Rastanlagen.

    Die Förderintensität liegt je nach Förderaufruf bei bis zu 500 € (netto) pro kW Ladeleistung. Die maximale Fördersumme pro Antrag reicht von 300.000 € bzw. 1 Mio. € (KMU-Aufruf, je nach Beihilferegime) bis zu 5 Mio. € bei den wettbewerblichen Aufrufen für alle Unternehmen bzw. öffentliche Ladeinfrastruktur.

    Ja. Neben den Ladepunkten selbst sind laut Förderrichtlinie auch der erforderliche Netzanschluss, Batteriespeicher sowie Lade- und Lastmanagementsysteme förderfähig.

    Alle Details zu den drei Förderaufrufen, den aktuellen Fristen und den Antragsunterlagen finden Sie beim Projektträger Jülich unter www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/lis-e-lkw.

    Kontaktieren Sie uns!