aktuelle Fördermöglichkeiten für Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Förderprogramm | Förderberechtigte | Förderobjekte | Förderungshöhe | Fördergeber | Gebiet | Status | Link |
Förderung von Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg (Charge@BW) | Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktien-gesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts und Unternehmergesellschaften | öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss und Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) |
Fördersatz von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 EUR je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt (maximal 250 Ladepunkte bzw. Ladeplätze) |
Landeskreditbank Baden-Württemberg | Baden-Württemberg | aktiv | zum Antrag |
Alle Angaben ohne Gewähr auf Korrektheit und Vollständigkeit. Die hier aufgeführten Informationen dienen lediglich einer Kurzinformation über die aktuell verfügbaren Förderungen. Für genaue Informationen zur jeweiligen Förderung, besuchen Sie bitte die offiziellen Informationsseiten des Fördergebers.