Sicherheitsprüfungen für Ihre Ladeinfrastruktur

Erst- und Wiederholungsprüfung von Wallboxen und Ladesäulen

Elektriker führt Prüfung einer Ladestation oder Wallbox gemäß DGUV Vorschrift 3 und VDE-Richtlinien durch

Regelmäßige Prüfungen Ihrer Ladestationen sorgen dafür, dass Ihre Ladeinfrastruktur jederzeit sicher und zuverlässig funktioniert.

Sie erfüllen dabei alle geltenden Vorschriften und Normen – einfach und unkompliziert. So können Sie sich auf eine reibungslose Nutzung für Ihre Mitarbeiter, Kunden und Besucher verlassen

Warum ist die Prüfung wichtig?

Wallboxen und Ladestationen sind elektrische Betriebsmittel. Damit sie sicher betrieben werden können, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen vor.
Das hat drei wesentliche Gründe:

  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen alle Vorschriften und vermeiden Bußgelder.
  • Haftungsschutz: Im Schadensfall sind Sie abgesichert.
  • Sicherheit: Sie schützen Mitarbeiter, Kunden und Besucher.

Ihre Pflichten als Betreiber

Die gesetzlichen Anforderungen sind eindeutig:

  • Betriebssicherheitsverordnung: Arbeits- und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden.
  • DGUV Vorschrift: Elektrische Anlagen und Maschinen sind sicher zu betreiben.
  • Arbeitsschutzgesetz: Sie tragen Verantwortung für die Nutzer.
  • VDE-Normen: Anerkannte Prüfstandards sichern die Qualität.

Was und wann muss geprüft werden?

Damit Ihre Ladeinfrastruktur sicher, zuverlässig und gesetzeskonform betrieben werden kann, sind zwei Arten von Prüfungen empfehlenswert:

Erstprüfung – vor der Inbetriebnahme

Bevor eine Wallbox oder Ladesäule erstmals genutzt wird, erfolgt in der Regel eine fachgerechte Erstprüfung. Sie stellt sicher, dass die Installation technisch korrekt durchgeführt wurde.

Typische Inhalte einer Erstprüfung:

  • Sichtprüfung der Anlage auf ordnungsgemäßen Zustand
  • Messungen (z. B. Isolationswiderstand, Erdung, Schutzleiter)
  • Funktionsprüfung der Schutzmaßnahmen (z. B. FI-Schutzschalter)
  • Erstellung eines Prüfprotokolls

Wiederkehrende Prüfungen – regelmäßig nach der Erstprüfung

Auch nach der Inbetriebnahme werden Ladeeinrichtungen in regelmäßigen Abständen überprüft.

  • Grundlage hierfür sind die geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsregelungen (z. B. BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, VDE-Normen).
  • Ein festes Prüfintervall ist dort nicht vorgegeben – in der Praxis haben sich jedoch jährliche Prüfungen als Standard etabliert.
  • Fachverbände und Hersteller empfehlen diese Intervalle, da so mögliche Schäden und sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig erkannt werden können.

Typische Inhalte einer wiederkehrenden Prüfung:

  • Sichtkontrolle auf Verschleiß oder Beschädigungen
  • Messungen (z. B. Erdung, Isolationswerte)
  • Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen
  • Dokumentation in einem Prüfprotokoll

Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Die genauen Prüfintervalle hängen von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Nutzung, Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung).

Fragen und Antworten zur Prüfung Ihrer Ladeinfrastruktur

Ja, jede Ladestation gilt als elektrisches Betriebsmittel und ist prüfpflichtig.

Nach der Erstprüfung bei Inbetriebnahme ist eine jährliche Wiederholungsprüfung empfehlenswert. Die genauen Prüfintervalle hängen von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Nutzung, Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung).

Nur qualifizierte Elektrofachkräfte mit entsprechender Zulassung.

Das hängt von Anzahl und Typ der Ladepunkte ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

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