Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzer
Nutzung der Ladeinfrastruktur von getpower eMobility mit einem Zugangsmedium oder im Ad-hoc-Verfahren
Version: 2.0 • Stand: 02/2026
Diese Bedingungen gelten zwischen der BERGER Stromversorgungen GmbH & Co. KG, Bannmatten 10, 77855 Achern, handelnd unter der Marke getpower eMobility (im Folgenden „GETPOWER“), und dem Nutzer der Ladeinfrastruktur.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der von GETPOWER betriebenen oder für einen Standortpartner abgerechneten Ladepunkte sowie für die Abrechnung von Ladevorgängen an Ladepunkten Dritter, soweit der Nutzer hierfür ein Zugangsmedium von GETPOWER einsetzt.
1.2 Die Rolle des Ladepunktbetreibers (Charge Point Operator, CPO) nimmt entweder der Standortpartner oder GETPOWER wahr. Gegenüber dem Nutzer ist GETPOWER in beiden Fällen Elektromobilitätsdienstleister (EMP) und alleiniger Vertragspartner. Für den Nutzer ändert sich dadurch nichts.
1.3 Nutzer im Sinne dieser Bedingungen können Verbraucher nach § 13 BGB und Unternehmer nach § 14 BGB sein. Die Ziffern 16 und 19.3 gelten nur gegenüber Verbrauchern, Ziffer 19.4 nur gegenüber Unternehmern.
1.4 Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GETPOWER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Begriffe
2.1 Ladepunkt ist die Vorrichtung, an der ein Elektrofahrzeug geladen werden kann.
2.2 Zugangsmedium ist die von GETPOWER ausgegebene RFID-Karte oder der RFID-Schlüsselanhänger, mit dem sich der Nutzer am Ladepunkt autorisiert.
2.3 Ad-hoc-Laden (Direct Payment) ist das Laden ohne Zugangsmedium nach Freischaltung über den am Ladepunkt angebrachten QR-Code mit unmittelbarer Bezahlung.
2.4 Roaming ist die Nutzung von Ladepunkten anderer Betreiber mit dem Zugangsmedium von GETPOWER über eine Roaming-Plattform.
2.5 Ladevorgang ist die Versorgung eines Fahrzeugs mit Elektrizität an einem Ladepunkt, erfasst mit Beginn, Ende und geladener Energiemenge in Kilowattstunden.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Nutzer gibt seine Bestellung über das Bestellformular auf www.get-power.de ab. Die Bestellung ist ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Vor dem Absenden erhält der Nutzer die nach § 312j Abs. 2 BGB erforderlichen Angaben und bestätigt die Geltung dieser Bedingungen.
3.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn GETPOWER die Bestellung in Textform bestätigt oder das Zugangsmedium versendet. GETPOWER bestätigt den Vertragsinhalt nach § 312f Abs. 2 BGB in Textform.
3.3 GETPOWER ist zur Annahme nicht verpflichtet. Eine Ablehnung wird dem Nutzer in Textform mitgeteilt.
3.4 Beim Ad-hoc-Laden kommt der Vertrag über den einzelnen Ladevorgang mit dessen Freigabe am Ladepunkt zustande. Ein Dauerschuldverhältnis entsteht dabei nicht.
4. Leistungen von GETPOWER
4.1 GETPOWER ermöglicht dem Nutzer den Zugang zu den einbezogenen Ladepunkten, erfasst die Ladevorgänge und rechnet sie gegenüber dem Nutzer im eigenen Namen ab.
4.2 GETPOWER bindet die Ladepunkte in das Abrechnungssystem ein und erhält von dessen Betreiber die für die Abrechnung erforderlichen Daten, insbesondere die Ladedatensätze (Charge Detail Records).
4.3 Soweit das Zugangsmedium für Roaming freigeschaltet ist, kann der Nutzer es auch an Ladepunkten anderer Betreiber einsetzen. Auf Verfügbarkeit, Zustand und Bedienbarkeit dieser Ladepunkte hat GETPOWER keinen Einfluss.
4.4 GETPOWER ist nicht Stromlieferant im Sinne des Energiewirtschaftsrechts. Ein Stromlieferungsverhältnis zwischen GETPOWER und dem Nutzer kommt nicht zustande.
5. Zugangsmedium
5.1 Das Zugangsmedium wird dem Nutzer gegen das in Anlage 1 genannte Entgelt verkauft und per Briefpost zugesandt. Das Eigentum geht mit vollständiger Bezahlung über.
5.2 Das Zugangsmedium ist dem Vertragskonto des Nutzers zugeordnet. Der Nutzer darf es Dritten nicht dauerhaft überlassen und hat es vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.
5.3 Überlässt der Nutzer das Zugangsmedium einem Dritten, muss er sich dessen Ladevorgänge zurechnen lassen.
5.4 Der Nutzer kann jederzeit weitere Zugangsmedien nach der jeweils geltenden Preisliste bestellen.
6. Verlust, Missbrauch und Sperrung
6.1 Verlust, Diebstahl oder den Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung meldet der Nutzer GETPOWER unverzüglich unter der in Anlage 2 genannten Rufnummer oder in Textform.
6.2 GETPOWER sperrt das Zugangsmedium unverzüglich nach Zugang der Meldung. Eine eigenständige Sperrung durch den Nutzer ist technisch nicht vorgesehen.
6.3 Für Ladevorgänge, die vor Zugang der Meldung mit dem verlorenen oder entwendeten Zugangsmedium durchgeführt wurden, haftet der Nutzer nur, wenn er seine Pflichten nach Ziffer 5.2 oder 6.1 schuldhaft verletzt hat. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist seine Haftung auf 50,00 € begrenzt. Für Ladevorgänge nach Zugang der Meldung haftet der Nutzer nicht.
6.4 GETPOWER kann das Zugangsmedium sperren, wenn der Nutzer mit fälligen Zahlungen aus zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen in Verzug ist, bei begründetem Verdacht missbräuchlicher Nutzung oder wenn ein SEPA-Lastschrifteinzug aus vom Nutzer zu vertretenden Gründen zweimal scheitert. GETPOWER kündigt die Sperrung vorher in Textform an und hebt sie unverzüglich auf, sobald der Grund entfallen ist.
7. Preise und Preisanzeige
7.1 Sämtliche Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Die Standardtarife für das Laden mit dem Zugangsmedium ergeben sich aus Anlage 1.
7.3 An einzelnen Ladepunkten können abweichende Tarife gelten, etwa aufgrund standortspezifischer Beschaffungskosten oder auf Wunsch des jeweiligen Standortpartners. Der für einen Ladepunkt geltende Tarif wird nach § 14 der Preisangabenverordnung am Ladepunkt und über den dort angebrachten QR-Code angezeigt. Für den einzelnen Ladevorgang gilt der vor dessen Beginn angezeigte Tarif. Der Nutzer entscheidet vor jedem Ladevorgang, ob er zu diesem Tarif laden möchte.
7.4 Für das Laden an Ladepunkten anderer Betreiber im Roaming gelten die in Anlage 1 genannten Tarife.
7.5 Eine Grundgebühr wird nicht erhoben.
8. Ad-hoc-Laden
8.1 Beim Ad-hoc-Laden wird auf der eingesetzten Zahlungskarte ein Betrag in Höhe von 50,00 € reserviert. Dieser Betrag begrenzt die Kosten des Ladevorgangs.
8.2 Besteht eine Datenverbindung zum Ladepunkt, wird der Ladevorgang beendet, sobald der Höchstbetrag erreicht ist. Besteht keine Datenverbindung, kann darüber hinaus geladen werden; abgerechnet wird in diesem Fall höchstens der Höchstbetrag.
8.3 Der Preis wird dem Nutzer vor Beginn des Ladevorgangs angezeigt. Der Nutzer verlangt mit der Freigabe des Ladevorgangs ausdrücklich, dass die Leistung sofort erbracht wird, und nimmt zur Kenntnis, dass sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Leistung nach § 356 Abs. 4 BGB erlischt. Auf beides wird er vor der Freigabe hingewiesen.
8.4 Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach dem Ladevorgang. Die Rechnung wird elektronisch bereitgestellt.
9. Abrechnung und Zahlung
9.1 GETPOWER rechnet die mit dem Zugangsmedium durchgeführten Ladevorgänge monatlich ab. Die Rechnung wird ausschließlich in elektronischer Form an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der Nutzer stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu und hält eine funktionsfähige E-Mail-Adresse vor.
9.2 Die Zahlung erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren aufgrund des vom Nutzer erteilten Mandats. GETPOWER kündigt den Einzug spätestens einen Kalendertag vor der Belastung an. Die Ankündigung kann in der Rechnung enthalten sein.
9.3 Scheitert ein Lastschrifteinzug aus Gründen, die der Nutzer zu vertreten hat, ersetzt der Nutzer die GETPOWER hierdurch entstandenen Kosten. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.4 Aufrechnen kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
10. Einwendungen gegen die Abrechnung
10.1 Der Nutzer soll Einwendungen gegen eine Abrechnung möglichst innerhalb von acht Wochen nach Zugang gegenüber GETPOWER erheben, damit der Sachverhalt zeitnah aufgeklärt werden kann.
10.2 Die gesetzlichen Rechte des Nutzers bleiben unberührt. Insbesondere führt das Verstreichen der Frist nach Ziffer 10.1 nicht dazu, dass die Abrechnung als anerkannt gilt.
10.3 Ist eine Einwendung berechtigt, storniert GETPOWER die Rechnung und erstellt eine neue. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet oder mit der nächsten Abrechnung verrechnet.
11. Änderung der Preise
11.1 Für den einzelnen Ladevorgang gilt stets der vor dessen Beginn angezeigte oder mitgeteilte Preis. Eine rückwirkende Änderung findet nicht statt.
11.2 Änderungen der in Anlage 1 genannten Standardtarife teilt GETPOWER dem Nutzer mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit.
11.3 Der Nutzer kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Recht weist GETPOWER in der Mitteilung hin.
12. Störungen und Verfügbarkeit
12.1 GETPOWER unterhält eine Störungshotline. Erreichbarkeit und Rufnummer ergeben sich aus Anlage 2. Der Nutzer meldet Störungen unter Angabe des Ladepunkts, des Zeitpunkts und, soweit vorhanden, der Fehlermeldung.
12.2 GETPOWER beseitigt Störungen an den von GETPOWER betriebenen Ladepunkten unverzüglich, im Rahmen der Erreichbarkeitszeiten nach Anlage 2. Wird der Ladepunkt vom Standortpartner betrieben, leitet GETPOWER die Meldung unverzüglich an diesen weiter.
12.3 Eine ununterbrochene Verfügbarkeit einzelner Ladepunkte wird nicht geschuldet. Ladepunkte können wegen Wartung, Störung, Belegung oder aus Gründen, die GETPOWER nicht zu vertreten hat, zeitweise nicht nutzbar sein.
12.4 Für Ladepunkte anderer Betreiber, die der Nutzer im Roaming nutzt, übernimmt GETPOWER keine Verantwortung für Verfügbarkeit und Zustand.
13. Pflichten des Nutzers
13.1 Der Nutzer beachtet die Bedienungshinweise am Ladepunkt sowie die Hausordnung und die Verkehrsregelungen am Standort.
13.2 Der Nutzer verwendet nur Fahrzeuge und Ladekabel, die den geltenden technischen Normen entsprechen.
13.3 Der Nutzer gibt den Ladepunkt nach Abschluss des Ladevorgangs frei und entfernt sein Fahrzeug in angemessener Zeit, damit andere Nutzer laden können.
13.4 Änderungen seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse oder seiner Bankverbindung teilt der Nutzer GETPOWER unverzüglich mit.
13.5 Beschädigungen des Ladepunkts meldet der Nutzer unverzüglich.
14. Haftung
14.1 GETPOWER haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GETPOWER nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung von GETPOWER ausgeschlossen.
14.4 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GETPOWER.
14.5 Eine Verzögerung hat GETPOWER nicht zu vertreten, soweit sie auf höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe und großflächige Störungen der Strom- oder Telekommunikationsnetze.
15. Laufzeit und Kündigung
15.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
15.2 Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15.3 Verbraucher können den Vertrag zusätzlich über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ auf www.get-power.de nach § 312k BGB kündigen. GETPOWER bestätigt den Zugang der Kündigung unverzüglich in Textform.
15.4 Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das Zugangsmedium deaktiviert. Eine Rückgabe ist nicht erforderlich; eine Erstattung des Entgelts für das Zugangsmedium erfolgt nicht. Bereits durchgeführte Ladevorgänge werden abgerechnet.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
16.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Nutzer vor der Bestellung und mit der Bestellbestätigung übermittelt wird und unter www.get-power.de abrufbar ist. Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil dieses Vertrages.
16.2 Verlangt der Nutzer ausdrücklich, dass GETPOWER mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen, insbesondere für die durchgeführten Ladevorgänge.
16.3 Beim Ad-hoc-Laden erlischt das Widerrufsrecht nach Maßgabe der Ziffer 8.3.
17. Datenschutz
17.1 GETPOWER verarbeitet die Daten des Nutzers, um den Vertrag zu erfüllen, die Ladevorgänge abzurechnen und gesetzliche Pflichten zu erfüllen.
17.2 Einzelheiten, insbesondere zu den Zwecken, den Rechtsgrundlagen, den eingesetzten Dienstleistern, den Speicherfristen und den Rechten des Nutzers, ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von getpower eMobility. Sie sind unter www.get-power.de/datenschutz abrufbar.
18. Änderungen dieser Bedingungen
18.1 Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Zustimmung des Nutzers. GETPOWER kann dem Nutzer eine Änderung in Textform anbieten und weist dabei auf die betroffenen Regelungen hin.
18.2 Stimmt der Nutzer nicht zu, bleibt es bei den bisherigen Bedingungen. Das Kündigungsrecht beider Parteien nach Ziffer 15.2 bleibt unberührt.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Hat der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
19.3 GETPOWER ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
19.4 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Achern.
19.5 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anlage 1 – Preisliste
Alle Preise sind Endpreise für Verbraucher und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Zugangsmedium
- (RFID-Karte oder RFID-Schlüsselanhänger), einmalig, einschließlich Versand per Briefpost innerhalb Deutschlands:
35,70 €
- (30,00 € netto)
Laden an DC-Ladepunkten
- mit dem Zugangsmedium:
0,49 € je kWh
Laden an AC-Ladepunkten
- mit dem Zugangsmedium:
0,4599 € je kWh
Laden im Ad-hoc-Verfahren:
- wird am Ladepunkt und über den QR-Code angezeigt
Grundgebühr:
- wird nicht erhoben
An einzelnen Ladepunkten können abweichende Tarife gelten. Maßgeblich ist der vor dem Ladevorgang angezeigte Tarif (Ziffer 7.3).
Vom Nutzer zu vertretende Technikereinsätze berechnet GETPOWER pauschal mit 350,00 €. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. GETPOWER bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Anlage 2 – Störungshotline
BERGER Stromversorgungen GmbH & Co. KG
Telefon: +49 7841 67304-0
E-Mail: info@get-power.de
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg


