getpower ChargingService | Immobilienwirtschaft
Ihr digitaler Betriebsservice für Ladeinfrastruktur in der Immobilienwirtschaft
Ihr digitaler Betriebsservice für Ladeinfrastruktur in der Immobilienwirtschaft
Die einfache Lösung für Ladeinfrastruktur in der Immobilienwirtschaft
Die Elektrifizierung von Tiefgaragen, Parkhäusern oder Stellplätzen in Wohn- und Gewerbeimmobilien bringt besondere Herausforderungen mit sich – von der individuellen Abrechnung bis zur technischen Anbindung einzelner Ladepunkte. Mit dem getpower ChargingService Immobilienwirtschaft bieten wir einen vollständigen, transparenten und skalierbaren Betriebsservice für Wohnanlagen, Eigentümergemeinschaften und gewerblich genutzte Immobilien.
Wie funktioniert die Abrechnung des Ladestroms in einer WEG?
Jede Ladeeinheit wird einem bestimmten Nutzer zugeordnet. Der Stromverbrauch wird kWh-genau erfasst und monatlich direkt mit dem jeweiligen Nutzer abgerechnet – ganz ohne Aufwand für die Hausverwaltung.
Wer erhält die Stromrechnung – die Eigentümergemeinschaft oder die einzelnen Nutzer?
Die Abrechnung kann direkt mit den Nutzern der Wallbox (z. B. Eigentümer oder Mieter) erfolgen. Die Eigentümergemeinschaft muss keine Zwischenabrechnung durchführen.
Wie erfolgt die Identifikation an der Ladestation?
Jeder Nutzer erhält eine persönliche RFID-Karte oder einen Ladechip. Damit kann die Wallbox eindeutig dem jeweiligen Nutzer zugeordnet werden – für eine transparente Verbrauchserfassung.
Ist ein Internetanschluss in der Tiefgarage erforderlich?
Nein, nicht zwingend – die Internetanbindung kann auch über Mobilfunk bereitgestellt werden.
Damit ist die Anbindung an Abrechnungssystem und Remote-Monitoring auch in Tiefgaragen ohne vorhandenen Internetzugang gewährleistet. Wartung, Updates und Abrechnung sind so jederzeit möglich.
Können auch externe Ladekarten verwendet werden?
Ja, auf Wunsch richten wir den Ladezugang auch für externe Ladekarten oder Ad-Hoc-Laden per QR-Code ein – dadurch kann auch Besuchern das Laden an dem Ladepunkt ermöglicht werden und Dienstwagenfahrer können die Ladekarten des Arbeitgebers verwenden.
Ist das Laden und Abrechnen von Dienstwagen möglich?
Ja, auf Wunsch richten kann auch eine Abrechnung von Dienstwagen erfolgen. Die Abrechnung von Privatfahrzeugen und Dienstwagen für einen Bewohner ist ebenfalls möglich.
Wie wird die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Ladestationen gewährleistet?
Durch regelmäßige Sicherheitsprüfungen, Softwareupdates und einen Remote-Entstörservice kann stets ein sicherer und zuverlässiger Betrieb gewährleistet werden.